Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) erfolgt eine Neuordnung der Behindertenhilfe, die auch für Pflegekinder mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung von Bedeutung ist und zahlreiche Fragen aufwirft: Welche Konsequenzen haben die Änderungen des BTHG für die Pflegekinderhilfe? Welcher Träger ist für die Unterbringung von jungen Menschen mit Behinderung in einer Pflegefamilie zuständig? Welche zusätzlichen Leistungen können beantragt werden?